03.
November
2021

Pirmin Lang wegen Dopings für 18 Monate gesperrt

Die Disziplinarkammer für Dopingfälle von Swiss Olympic (DK) sperrt Pirmin Lang unter Anwendung der sogenannten Kronzeugenregelung für 18 Monate und verurteilt ihn zu einer Geldzahlung.

Im Februar 2020 legte der ehemalige Schweizer Radprofi ein öffentliches Dopinggeständnis ab, worauf die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau ein strafrechtliches Verfahren wegen Widerhandlung gegen das Sportförderungsgesetz (SpoFöG) aufnahm. Nach den strafrechtlichen Untersuchungen beantragte Antidoping Schweiz die Eröffnung eines disziplinarrechtlichen Verfahrens bei der DK nach den Bestimmungen des Doping-Statuts von Swiss Olympic.

Im Rahmen der extensiven Untersuchungen hat Pirmin Lang ein umfangreiches Geständnis abgelegt. Er bestätigte gegenüber Antidoping Schweiz die Beschaffung, Anwendung und der Besitz verbotener Substanzen, die Anwendung von Eigenblutdoping in mehreren Fällen sowie die versuchte Vermittlung von Lieferanten für Dopingmittel.

Aufgrund des vollumfänglichen Geständnisses und der Kooperation Herrn Langs wurde die Sperre von der DK reduziert, so dass der ehemalige Athlet für 18 statt für 48 Monate gesperrt wurde. Die Sperre gilt seit dem 19. Februar 2020, dem Beginn der provisorischen Sperre, und ist für sämtliche Sportarten und jegliche Funktionen im Sport weltweit wirksam. Zusätzlich muss der Verurteilte die Verfahrenskosten sowie eine Parteientschädigung an Antidoping Schweiz im Gesamtbetrag von 2'500 Franken übernehmen. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.

Antidoping Schweiz erinnert alle Sportlerinnen und Sportler daran, dass eine Reduktion oder Aussetzung der Dopingsperre aufgrund der «Kronzeugenregelung» möglich ist, wenn mittels Informationen einer Anti-Doping-Organisation oder einer Strafverfolgungsbehörde wesentliche Unterstützung geleistet wird.