23.
Juli
2021

Swiss Olympic zeigt sich betroffen über das Vergehen von Kariem Hussein

Vor einigen Minuten hat Swiss Olympic im Namen der Swiss Olympic angesiedelten Disziplinarkammer für Dopingfälle (DK) das Urteil gegen den Leichtathleten Kariem Hussein verschickt. Dem Athleten wurde in der Dopingprobe das Vorhandensein der verbotenen Substanzen Nikethamid und des Methaboliten N-ethylnicotinamide nachgewiesen. Er wurde daraufhin von der DK für neun Monate gesperrt.

Als Dachverband des Schweizer Sports und als Nationales Olympisches Komitee ist Swiss Olympic erschüttert über den Vorfall zu einem Zeitpunkt, in dem der internationale Sport anlässlich der Olympischen Spiele in Tokio gefeiert werden soll.

Dass der Athlet seine Sperre akzeptiert und die Verantwortung für sein Vergehen übernimmt, verdient aus Sicht von Swiss Olympic Respekt. Nichtsdestotrotz ist das Vergehen und die daraus resultierende Sperre eine Warnung an alle Athletinnen und Athleten, dass nie sorgfältig genug sein können bei der Einnahme von Ergänzungsmitteln. Die Sanktion gegen Kariem Hussein zeigt diesbezüglich hoffentlich die gewünschte Wirkung.

Gleichzeitig ist aus diesem Fall ersichtlich, dass das Kontrollsystem in der Schweiz funktioniert. Die Prävention ist und bleibt für Swiss Olympic, zusammen mit Antidoping Schweiz und den Mitgliedsverbänden, der wichtigste Ansatz, damit Fälle wie dieser in Zukunft nicht mehr vorkommen.